Hauswirtschaftliche Rundumversorgung
Reinigung
In bezug auf die Hausreinigung ist es unser Ziel, den allgemein anerkannten und gesetzlich vorgeschriebenen Hygienestandard einzuhalten, ohne dass dabei die Wohnlichkeit zu kurz kommt. Die Räume werden deshalb so gepflegt und instand gehalten, dass ein Wohnen in angenehmer Atmosphäre gewährleistet ist.
Der Umgang mit blinden und sehbehinderten alten Menschen bedarf einiger besonderer Vorkehrungen. Z.B. sollten Gegenstände in den Räumen stets an derselben Stelle platziert werden, um den Betroffenen die Orientierung zu erleichtern. Hierauf müssen sich die Reinigungskräfte einstellen. Dies ist nur möglich, wenn sie sich im Haus auskennen und wenn ihnen die Gewohnheiten der Bewohnerinnen und Bewohner vertraut sind. Aus diesem Grund setzten wir zur Reinigung ausschließlich Mitarbeiterinnen ein, die das Haus der Blinden lange Jahre kennen und für den Umgang mit blinden und sehbehinderten älteren Menschen ausreichend sensibilisiert sind. Eine Fremdvergabe der Hausreinigung kommt für uns nicht in Frage.
Wäscheversorgung
Die gesamte Wäsche des Hauses wird durch Mitarbeiterinnen in unserer hauseigenen Wäscherei versorgt. Zu ihren Aufgaben gehört es, sowohl die vom Haus zur Verfügung gestellte Flachwäsche bereitzuhalten, instand zu setzen und zu reinigen, als auch die private Wäsche der Bewohnerinnen und Bewohner maschinell zu waschen und zu bügeln.
Auch im Bereich „Wäsche“ verzichten wir also auf eine Fremdvergabe. Nur so glauben wir eine optimale Versorgung unserer Bewohnerinnen und Bewohner sicherstellen zu können.